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Zunächst wird die Widerrufsfrist EU-weit auf 14 Tage vereinheitlicht.

Darüber hinaus wird eine EU-weit einheitliche Musterwiderrufsbelehrung sowie Musterwiderrufserklärung zur Verfügung gestellt. Bei Nutzung dieser Musterwiderrufsbelehrung erfüllt der Unternehmer seine Belehrungspflichten.

Der Widerruf des Verbrauchers kann nunmehr auch formlos erfolgen (z. B. telefonisch), jedoch nicht mehr durch kommentarloses Rücksenden der Ware. Diese Möglichkeit wurde abgeschafft. Es bedarf künftig zusätzlich immer einer ausdrücklichen, wenngleich formlos möglichen, Widerrufserklärung. Angesichts der Beweislast des Verbrauchers für die rechtzeitige Absendung einer solchen Widerrufserklärung kann diesen jedoch nur dringend anempfohlen werden weiterhin den Widerruf beweissicher mittels Schrift- oder Textform zu erklären.

Darüber hinaus fällt das bislang alternativ mögliche Rückgaberecht ersatzlos weg.

Neu ist ferner im Falle des Widerrufs, dass beide Parteien innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs zur Rückabwicklung der Leistungen verpflichtet sind, d. h. Verbraucher innerhalb dieser Frist die Ware zurücksenden und der Unternehmer die überwiesenen Gelder zurückzahlen muss. Allerdings wird dem Onlinehändler bei Warenlieferungen ein Zurückbehaltungsrecht an dem Kaufpreis eingeräumt, bis er die Ware erhalten hat oder ihm die Absendung nachgewiesen wird.

Neu und begrüßenswert ist auch eine klare Aufteilung der Transportkosten. So trägt der Verbraucher künftig im Falle des Widerrufs grundsätzlich die Kosten der Rücksendung, soweit ihn der Unternehmer vorab hierüber informiert hat. Eine gesonderte Vereinbarung ist hierfür nicht mehr erforderlich, mithin entfällt die bislang geltende – wenig sinnvolle 40,00 €-Regelung. Der Unternehmer hingegen trägt grundsätzlich die Standardkosten für die Hinsendung der Ware.

Wertersatz schuldet der Verbraucher nach einem Widerruf künftig dann, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war.

Ferner wird eine Höchstgrenze für die Widerrufsfrist gelten. Diese erlischt unabhängig davon, ob eine Widerrufsbelehrung erfolgt ist oder ob Informationspflichten erfüllt wurden, spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vorliegen der Voraussetzungen für den Fristbeginn.

Nochmals erweitert werden darüber hinaus die Informationspflichten, die auf der Website bereitgehalten werden müssen. So muss insbesondere über die akzeptierten Zahlungsmittel informiert werden.

Der Händler darf ferner für Zahlungen mit Kreditkarte keine gesonderten Zuschläge mehr verlangen.

Die Umsetzung soll bis zum 13.12.2013 erfolgen. Angesichts der einschneidenden Änderungen, die über das oben dargestellte weit hinausgehen, kann nur jedem Onlinehändler empfohlen werden, seine Website und seine Belehrungsformulare auf Rechtskonformität hin rechtzeitig überprüfen zu lassen.

 

Rechtsanwalt Dr. Gert Riedel, LL.M.Eur.

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